Eine zentrale Herausforderung in der Zukunft und Gegenwart besteht darin, den Ausbau der
erneuerbaren Energie voranzutreiben und gleichzeitig den Natur- und Artenschutz zu
berücksichtigen. Beide Aspekte sind notwendig. Der Übergang zu einer klimaneutralen
Energieversorgung eröffnet zudem neue Möglichkeiten für den ländlichen Raum. Den
erforderlichen Ausbau von Freiflächen- und Agri-Photovoltaikanlagen möchten wir
umweltverträglich gestalten und dabei Naturschutzkriterien einbeziehen.
Zukünftige Agri-PV-Anlagen sollen gemäß dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) grundsätzlich
auf sämtlichen Ackerflächen gefördert werden. Dies ermöglicht eine gleichzeitige
landwirtschaftliche und energetische Nutzung derselben Fläche. Die Unterstützung durch Mittel der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bleibt weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung
durch die Stromerzeugung nicht mehr als 15 Prozent beeinträchtigt wird. Aus
naturschutzrechtlichen Gründen sind Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen
sowie Moorböden von dieser Regelung ausgeschlossen.
Warum ein Freiflächenkataster für Photovoltaikanlagen?
Auf Initiative der Grünen wurde der Gemeinsame Antrag der Gruppe SPD/Die Grünen/WFB
Potentialflächenkataster für Freiflächen-PV-Anlagen am 25.10 2022 im Umwelt- und
Klimaausschuss verhandelt und im Samtgemeindeausschuss am 13.12.2022 final einstimmig
beschlossen.
Freiflächenphotovoltaikanlagen genießen im Außenbereich der Gemeinden keine Privilegierung
und müssen daher im Rahmen der Bauleitplanung, bestehend aus Flächennutzungsplan und
Bebauungsplan, entwickelt werden. Folglich obliegt der Kommune die Entscheidungsgewalt
darüber, ob und an weichen Standorten Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden können. Ziel der
Bauleitplanung sollte eine eine harmonisierte und geordnete städtebauliche Entwicklung sein. Um
dies sicherzustellen und zu fördern, ist es erforderlich, auf der Ebene der Samtgemeinde einheitliche
Kriterien festzulegen. Daraus ergeben sich die Bedingungen, unter denen
Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen des Flächennutzungsplan zugelassen werden können.
Im Kataster sind also Vorrangflächen für PV-Anlagen verzeichnet, und es werden entsprechende
Kriterien berücksichtigt.
Was bedeutet der Ausbau der Erneuerbaren Energie für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven
Angesichts der angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen Notwendigkeit von
Steuererhöhungen stellt der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine vorteilhafte Lösung dar, die
sowohl den Bürgern als auch den Gemeinden zugutekommt.
Wenn man die Leistung der Anlagen basierend auf die Fläche berechnet, ergibt sich bei * 1 Hektar
großen Solarpark und 900 Sonnenstunden in unseren Breitengraden eine jährliche Stromerzeugung
von etwa 800 Kwp (Kilowattpeak). Bei einer finanziellen Beteiligung der Kommune am Ausbau
gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) würden dies jährliche Einnahmen von ca. 14.400
Euro bedeuten.
In der weiteren Wertschöpfungskette entstehen Pachteinnahmen für Landbesitzer, die ihrerseits
Einnahmen versteuern und investieren.
Für einen Solarpark mit einer Fläche von 7 Hektar ist es möglich, Strom für ungefähr 3700
Haushalte pro Jahr zu erzeugen und dabei 3400 Tonnen CO2 einzusparen.
Bei einem geeigneten Konzept haben die Anwohner und die örtliche Industrie sogar die
Möglichkeit, den in der Gemeinde erzeugten Strom zu nutzen.
Heiko Pries
gruene-zeven[at]web.de
Für alle, die sich interessieren und neugierig sind (dazu müsst ihr nicht Mitglied bei Bündnis 90 / Die Grünen sein):
Unser "Grüner Tisch" trifft sich jeden 4. Dienstag im Monat um 19.30 Uhr in wechselnden Lokalen in der Samtgemeinde Zeven.
Am 25.03.2023 findet der "Grüne Tisch" ab 19:30 Uhr im Restaurant "Zum Hollengrund" in Heeslingen statt.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme, dazu müsst ihr nicht Mitglied der Grünen sein!
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